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Das Konzept der verschränkten Ganztagesvolksschule

  • Die Schüler*innen einer Ganztagsklasse werden die ganze Volksschulzeit über von einem Klassenteam, das aus einer Lehrer*in und einer Freizeitpädagog*in besteht,  begleitet.
  • Die Stundentafel entspricht der der Halbtagsklassen, die durch Freizeiteinheiten ergänzt wird. Die Form des verschränkten Unterrichts bedeutet, dass Freizeiteinheiten auch vormittags stattfinden können und Unterrichtseinheiten auch nachmittags.
  • Die Schüler*innen sind täglich bis 15:30 Uhr in der Schule. Durch einen Beschluss im Schulforum gibt es die Möglichkeit, dass Ihr Kind am Freitag bereits auch um 13:50 Uhr entlassen werden kann.
  • Das Entlassen der Kinder vor dem Ende der Unterrichtszeit um 15.30 Uhr (Mo-Do)/ 13:50 Uhr (Fr) ist nicht möglich!
  • Es besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Betreuung von 15:30 - 17:30 Uhr. 
  • Es gibt tägliche Lernzeitstunden, aber keine Hausübungen. Diese Stunden werden von den Pädagog*innen betreut und begleitet.
  • Die Schüler*innen haben die Möglichkeit, schwerpunktmäßig gestaltete Freizeitkurse (Ateliers) zu besuchen. Das Angebot ist sehr breit gefächert und variiert von Jahr zu Jahr. Es kommt zu einer Durchmischung der Alterststufen.
  • Der ausgewogene Wechsel von Lern- und Freizeit fördert die SchülerInnen in Ideenreichtum und Kreativität.
  • Die Kinder haben jeden Tag Möglichkeiten für Erholungs- und Bewegungspausen in den Freizeiträumen, im Garten oder im Turnsaal.
  • Es besteht ausreichend Zeit für Projekte und Exkursionen.

Die Angebote und Kosten der GTVS

Kostenfreie Angebote:

  • tägliches Mittagessen
  • tägliche Betreuung bis 15:30 Uhr sind im Schuljahr 
  • wöchentliche, schulstufenübergreifende Ateliers innerhalb der Unterrichtskernzeit
 

Kostenpflichtige Angebote:

  • Jause
    Falls sich die Mehrheit der Eltern an unserer Schule für eine Jause ausspricht, wird es im Schuljahr 2022/23 für alle Kinder der GTVS Klassen eine Jause am Vormittag geben.
    Kosten: für die Jause wird dreimal jährlich eine Pauschale von EURO 95.- eingehoben.
    Sofern eine Anmeldung zur Jause erfolgt, ist diese verbindlich. Diese ist nur zu Schuljahresbeginn möglich und gilt für das gesamte Schuljahr.
  • Spätdienst von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr
    Für den Spätdienst müssen Sie Ihr Kind anmelden.
    Achtung: Die Anmeldung ist nur vor Semesterbeginn möglich. Während des Semesters kann KEINE Anmeldung berücksichtigt werden.
    Das Formular erhalten Sie von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und im Reiter "Formulare/Downloads".
    Für die freiwillige Inanspruchnahme wird pro Semester ein Pauschalbetrag von EUR 106.- verrechnet.
  • Verrechnungszeiträume der Pauschalbeträge
    • ​​​​​​​Spätbetreuung (EUR 106,- pro Semester):
      Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1.12.EUR 106,-
      Abrechnung VZR April Fälligkeit 1.6. EUR 106,-
    • Jause (EUR 285,- pro Jahr):
      Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1.12. EUR 95,-
      Abrechnung VZR Jänner Fälligkeit 1.3. EUR 95,-
      Abrechnung VZR April Fälligkeit 1.6. EUR 95,-
    • Spätbetreuung und Jause (EUR 497,- pro Jahr):
      Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1.12. EUR 201,-
      Abrechnung VZR Jänner Fälligkeit 1.3. EUR 95,-
      Abrechnung VZR April Fälligkeit 1.6. EUR 201,-

Da es sich um Pauschalbeträge für den jeweiligen Zeitraum handelt, ist eine Rückverrechnung nicht möglich.

 

Von der Bezahlung der genannten Pauschalbeträge sind Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung, Mindestpension oder einer Grundversorgung befreit. Den entsprechenden Nachweis des Bezugs (Bescheid oder Bestätigung) haben die Zahlungsverpflichteten bei der Schulleitung im Zuge der Anmeldung zu Schul- bzw. Semesterbeginn vorzulegen.